Spenden für den Zukunftswald Rischenau


Die Kinder der Grundschule Rischenau lieben ihre Heimat sowie die Natur und setzen sich auch aktiv dafür ein. So stieß die vom Landesverband Lippe initiierte Aktion „Lippe pflanzt“ sofort auf großes Interesse. Viele Schülerinnen und Schüler sammelten in ihren Familien oder gaben sogar einen Teil ihres eigenen Taschengeldes ab. Auf diese Weise kam die stolze Summe von 676 € zusammen, die an den Landesverband für den Zukunftswald Rischenau, der nur 5 km von der Schule entfernt liegt, überwiesen wurde. Die Leiterin des Forstreviers Schwalenberg, Frau Reckefuß, die den Zukunftswald betreuen wird, sowie Frau Pfaff vom Landesverband Lippe kamen zu Besuch. Erfreut über diese außergewöhnliche Spendensumme bedankten sie sich stellvertretend bei der Klasse 2a für das tolle Engagement der Kinder. Frau Reckefuß erklärte, dass im Frühjahr 2022 die Pflanzung der gespendeten kleinen Bäume – in erster Linie junger Eichen – beginnen wird. Mit Sicherheit werden die eifrigen Spenderinnen und Spender sich dann vor Ort überzeugen und das Heranwachsen ihrer Bäume beobachten. Auch wir möchten uns ganz herzlich bei allen Spenderinnen und Spendern für den Beitrag zum Erhalt des Heimatwaldes bedanken!

Herbstferiengrüße und die wichtigsten Informationen zum Schulbeginn am 25.10.2021

Elternbrief Herbstferien

Neuer Lesestoff für die Schulbücherei

Bereits seit seinem Bestehen unterstützt der Förderverein aktiv die Leseförderung an unserer Schule.
So wurde den Klassensprecherinnen und Klassensprechern in der letzten Schülerratssitzung ein umfangreiches Bücherpaket im Wert von ca. 100 € vorgestellt, welches der Förderverein finanzierte. Direkt im Anschluss an die Sitzung wurde die freudige Nachricht in die Klassen weitergetragen. Die ersten hungrigen Leseratten warten schon ganz gespannt auf die neuen Bücher. Nach den Ferien können sie ausgeliehen werden.

 

Nachweispflicht bei Grundschulkindern

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigten,

die ersten Schultage liegen bereits hinter uns. Ich hoffe, Sie hatten einen schönen Schuljahresbeginn und konnten sich langsam wieder in den „normalen“ Schulalltag eingewöhnen.
Da hier und dort aus aktuellem Anlass die Anfrage auf Ausstellung eines Schülerausweises gestellt wurde, möchte ich auf Folgendes hinweisen:

Laut BASS 17-59 Nr. 2 (Bereinigt. Eingearbeitet: RdErl. V. 21.05.2021) „[haben] Schülerinnen und Schüler […] einen Anspruch auf Ausstellung eines Schülerausweises.“ Diese werden in NRW jedoch in der Regel erst in den weiterführenden Schulen, d. h. ab der 5. Klasse ausgestellt (vgl. ebd.).

In der seit Freitag, 20.08.2021, gültigen Coronaschutzverordnung heißt es:
1. „Schülerinnen und Schüler gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen“ (CoronaSchVO v. 17.08.02021, §2 Absatz 8 Satz 3).

2. „Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung“ (ebd., §4 Absatz 5).

Das bedeutet, Ihr Grundschulkind ist schulpflichtig und nimmt pflichtgemäß zweimal wöchentlich an den Lolli-Testungen teil (in Ausnahmefällen, z. B. wegen Fehlens, muss in der Schule ein Schnelltest durchgeführt oder ein Bürgertest vorgelegt werden). Somit benötigt Ihr Kind keinen gesonderten Testnachweis und auch keinen Schülerausweis, um an Veranstaltungen etc. teilzunehmen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen jedoch gern einen Nachweis über den unter Aufsicht durchgeführten Test aus.

Es grüßt Sie herzlich
Dagmar Schultz